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Die
große Landesburg
Von Schwarze Husaren Hülchrath |
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| Unter dem Begriff Landesburgen verstehen wir solche Burgen, die unmittelbare Stützpunkte der Landesherrschaft, also der Territorialherren, waren. Der alleinige Territorialherr des Kreises Neuss war der Erzbischhof von Köln. Außer Ihm spielte nur die Grafschaft bzw. das Herzogtum von Jülich noch eine Rolle. Landesburgen wurden zu verschieden Zwecken errichtet. Hier sind ein paar Beispiele: |
| Militärstützpunkt, |
| Verwaltungsmittelpunkt (Amtssitz), |
| Zollfeste, |
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Residenz, |
| Lagerplatz für Vorräte und Waffen, |
| Münzstätte, |
| Kanzlei oder Kämmerei, |
| Grenzfeste oder Gegenburg zur nächsten feindlichen Burg. |
| Schloß Hülchrath nun wurde zu Beginn des 14. Jahrhunderts vom Kölner Landesherren gekauft und zur Landesburg ernannt. Hülchrath diente als Amtssitz und Grenzfeste zur Grafschaft |
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